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YPSILON Systeme &
Design ROESSLER
 
Diepenbrockstr. 11
44379 Dortmund
 
fon: 0231 969 877 35
mobil: 0171 9553989
e-mail: iro@ysdr.eu

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
YPSYLON Systeme & Design Roessler

Inhaltsverzeichnis:

01. Maßgebliche Bedingungen
02. Vertragsschluss
03. Lieferfrist / höhere Gewalt
04. Liefer- und Leistungsumfang
05. Annullierungskosten
06. Pflichten des Kunden
07. Gefahrübergang / Abnahme
08. Preise und Preisänderungen
09. Gewährleistung
10. Eigentumsvorbehalt / Rechteübertragung
11. Schadenersatzansprüche
12. Zahlungsbedingungen
13. Beschaffenheit
14. Schutzrechte
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16. Sonstiges

01. Maßgebliche Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde, insbesondere bei der Bestellung oder Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

02. Vertragsschluss

Die Bestellung gilt von uns erst als angenommen, wenn wir dem Kunden die schriftliche Auftragsbestätigung übersenden. Erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist ein Vertragsschluss erfolgt.
Besondere, abweichende Vereinbarungen sowie besondere Zusiche­rungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch uns.

03. Lieferfrist / höhere Gewalt

Sofern wir Lieferfristen angeben, werden diesen von uns nach bestem Ermessen angegeben; sie sind jedoch in keinem Fall verbindlich.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
Geraten wir in Verzug, so ist eine Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 10% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche beste­hen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Krieg, Bürgerkrieg, Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

04. Liefer- und Leistungsumfang

Der Liefer- und Leistungsumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Für jede Lieferung und/oder Leistung gilt, dass Änderungen oder Abweichungen, während der Liefer- bzw. Leistungszeit vorbehalten bleiben, sofern der Auftragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Sofern der Kunde nach Vertragsschluss Änderungswünsche hinsichtlich des Liefer-/Leistungsumfanges geltend macht, so hat er uns diese Wünsche schriftlich vorzulegen. Nach Eingang der Wünsche treten wir in die Prüfung der Realisierung und der damit verbundenen Folgen ein. In der Phase der Prüfung sind wir von der Leistungserbringung des Grundauftrages befreit; insbesondere Liefer- und Leistungsfristen laufen in dieser Zeit nicht. Kommen wir zu einer positiven Bewertung der Wünsche hinsichtlich der Durchführbarkeit, werden wir dem Kunden ein Nachtragsangebot erstellen. Sofern der Kunde dieses annimmt, wird es als Vertragsnachtrag dem Grundvertrag beigefügt.

05. Annullierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

06. Pflichten des Kunden

Soweit es für die Liefer-/Leistungserbringung durch uns auf Handlungen des Kunden (Informations-, Datenverschaffung, -überlassung, Bereitstellung von Mitarbeitern, oder Ähnliche) ankommt, besteht eine Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung für uns erst nach vollständiger und mangelfreier Erbringung der Mitwirkungspflichten. Verletzt der Kunde seine Pflichten, so sind wir nach Mahnung und erneuter Pflichtverletzung von der Leistung frei. In diesem Fall ist V. Annullierungskosten entsprechend anwendbar.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde immer auf seine Kosten vor.

07. Gefahrübergang / Abnahme

Warenlieferungen erfolgen ab unserem Lager auf Kosten, für Rechnung und auf Gefahr unseres Kunden. Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr nach Bereitstellungsmitteilung über.
Bei Leistungserbringung im Bereich Serviceleistung, Installationsarbeiten, Programmierung, Web-Design, Software, etc. erfolgt nach Abschluss unserer Tätigkeit eine protokollierte Abnahme. Der Abnahmetermin wird nach Rücksprache mit dem Kunden festgesetzt. Sofern der Kunde auf eine förmliche Abnahme verzichtet oder der Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von uns mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

08. Preise und Preisänderungen

Bei Warenlieferung gelten die angegebenen Preise immer ab Lager "netto" und zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Preisänderungen im Rahmen der Liefer-/Leistungserbringung sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefer-/Leistungstermin mehr als zwei Monate liegen. Erhöhen sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Auftragserteilung und Lieferung/Leistungserbringung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefer-/Leistungstermin mehr als sechs Wochen liegen.

09. Gewährleistung

Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich einer qualifizierten Wareneingangskontrolle iSd. § 377 HGB zu unterziehen. Sollte die Ware Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so hat der Kunde sichtbare Fehler - auch Transportschäden - unverzüglich schriftlich bei uns zu reklamieren. Sofern die Ware auf Wunsch des Kunden durch uns an die Kundenadresse geliefert wird, hat der Kunde sofort feststellbare Schäden dem Spediteur und uns unverzüglich schriftlich zu mel­den und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch auf den Lieferpapieren vermerkt werden. Anderenfalls ist ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Bei Aufträgen, die Programmierleistungen (Software, Datenbanken, Internetpräsenzen, Shopsysteme, etc.) beinhalten ist der Kunde verpflichtet, die von uns erbrachte Leistung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und bei Feststellung von Mängeln diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Anderenfalls ist ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Im Rahmen der Nacherfüllung haben wir ein Wahlrecht zur Besei­tigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangel­beseitigung oder Ersatz­lieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Rücktritt) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Der Kunde gewährt uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadener­satzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlos­sen. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers).
Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Scha­denursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, so ist die Haftung von uns auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die Mängelansprüche verjähren im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, im Falle des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgen­den Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und natürlicher Verschleiß.
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Wir sind berechtigt im Rahmen der Gewährleistung Computer, Zusatzgeräte oder Teile davon auszutauschen; diese Gegenstände gehen in unser Eigentum über. Vor der Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Austausch hat der Kunde Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
Eine Haftung für Schäden durch Datenverluste, die auf fehlender Datensicherung des Kunden resultieren, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Durchführung der turnusmäßigen Datensicherung obliegt allein dem Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt / Rechteübertragung

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefer-/Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefer-/Leistungsgegenstände durch uns gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Der Kunde darf die Liefer-/Leistungsgegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Die vorstehenden Absätze gelten sinngemäß auch für die Fälle in denen wir im Rahmen der Leistungserbringung Rechte (Domainaktivierung, Nutzungsrechte, Markeneintragungen, etc.) für den Kunden erwerben und auf diesen übertragen.

11. Schadenersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden - auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unserer leitenden Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
Für mittelbare sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn unsere leitenden Angestellten oder uns ein grobes Verschulden trifft.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechsel-entgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
Verzugszinsen berechnen wir mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Ist der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuches, dann beläuft sich der Zinssatz auf 8 % p.a. über dem Basiszinssatz.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
An Auftraggeber, deren Kreditverhältnisse nicht genügend bekannt sind, erfolgt Lieferung/Leistung nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Bleibt der Auftraggeber mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen im Verzuge oder befriedigen die Auskünfte über ihn nicht mehr, so steht uns das Recht zu, von ihm jederzeit sowohl für bereits erfolgte, als auch für noch vorzunehmende Warenlieferungen Sicherstellung zu verlangen. Bei Verweigerung der Sicherstellung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

13. Beschaffenheit

Als vertragsgemäße Beschaffenheit gilt grundsätzlich die in unseren Produktbeschreibungen, Angeboten, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe des Liefer- /Leistungsgegenstandes dar.

14. Schutzrechte

Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns erbrachte Leistung nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden. Wurde unsere Leistung nach den Vorgaben des Kunden erbracht, so hat der Kunde uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten freizustellen. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Dortmund.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

16. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Dortmund, den 01.12.2006

 

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